Laut Beschluss der bayerischen Staatsregierung dürfen wir unsere Praxis uneingeschränkt betreiben.
Unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen können wir für alle Patienten öffnen.
Aktuell besteht auch in Physiotherapiepraxen eine Maskenpflicht.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten Ihren Mund-/Nasenschutz bereits vor dem Betreten der Praxis anzulegen.